2. Welchen Zweck hat die CSRD?
Die CSRD dient grundsätzlich dazu, die sogenannte „doppelte Wesentlichkeit“ zu etablieren. Nach dieser besteht für betroffene Unternehmen die Verpflichtung, sowohl die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Mensch, Natur und Umwelt wie auch umgekehrt über die Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf das eigene Unternehmen zu dokumentieren.
3. Wen betrifft die CSRD?
Betroffen sind Unternehmen, wenn zwei von drei der folgenden Kriterien zutreffend sind: 25 Mio Euro Bilanzsumme, 50 Mio Euro Nettoumsatz und 250 Beschäftigte. (Quelle: SchuFa)
4. Ab wann gilt die CSRD?
Die Einführung der CSRD fand in 2023 statt und wird bis 2027 schrittweise um einzelne Reporting-Bausteine erweitert. Den Kriterien entsprechende Firmen werden angehalten nach vereinheitlichten Spielregeln zu berichten.
5. Wer hat die CSRD entwickelt?
Durch die stufenweise Erhöhung der Komplexität der zu erstellende Berichte soll Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht werden. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt hierzu unter Einbeziehung von Stakeholdern und Experten derzeit neue Entwürfe zu entsprechenden Standards. Diese ergänzen bereits bestehende Standards und Regeln.