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Die CSRD und was es damit auf sich hat

Februar 8, 2024
Februar 8, 2024

Die CSRD und was es damit auf sich hat

Viele Unternehmen stehen derzeit vor großen Veränderungen, die im Rahmen des EU Fahrplans „Fit for 55“ auf den Weg gebracht wurden.

Ein Teil dieses EU-Programms ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), für Unternehmen, die zwei von drei durch die EU-Kommission definierten Kriterien erfüllen.

 

1. Das Wichtigste in Kürze

Die EU hat verschiedene Instrumente auf den Weg gebracht, Mobilität, Transport, Industrie und auch Privathaushalte zukünftig klimafreundlicher zu gestalten. Mit der CSRD wurde im Rahmen des Programms „Fit for 55“ ein Prozess geschaffen, bei dem Unternehmen, die bestimmten Kriterien entsprechen Ihre Emissionen dokumentieren und monitoren können.

FuelMotion® Produkte bieten hierbei die perfekte Möglichkeit, schnell, pragmatisch und nachweislich CO2-Emissionen zu reduzieren – egal, ob mit dem HVO-Kraftstoff FuelMotion® Diesel H, dem Biodiesel FuelMotion® Diesel B, oder verschiedenen Blends, die individuell an die Anforderungen im Betrieb angepasst werden können.

2. Welchen Zweck hat die CSRD?

Die CSRD dient grundsätzlich dazu, die sogenannte „doppelte Wesentlichkeit“ zu etablieren. Nach dieser besteht für betroffene Unternehmen die Verpflichtung, sowohl die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Mensch, Natur und Umwelt wie auch umgekehrt über die Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf das eigene Unternehmen zu dokumentieren. 


3. Wen betrifft die CSRD?

Betroffen sind Unternehmen, wenn zwei von drei der folgenden Kriterien zutreffend sind: 25 Mio Euro Bilanzsumme, 50 Mio Euro Nettoumsatz und 250 Beschäftigte. (Quelle: SchuFa)


4. Ab wann gilt die CSRD?

Die Einführung der CSRD fand in 2023 statt und wird bis 2027 schrittweise um einzelne Reporting-Bausteine erweitert. Den Kriterien entsprechende Firmen werden angehalten nach vereinheitlichten Spielregeln zu berichten. 


5. Wer hat die CSRD entwickelt?

Durch die stufenweise Erhöhung der Komplexität der zu erstellende Berichte soll Vergleichbarkeit der Daten ermöglicht werden. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt hierzu unter Einbeziehung von Stakeholdern und Experten derzeit neue Entwürfe zu entsprechenden Standards. Diese ergänzen bereits bestehende Standards und Regeln.